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DOJ hält sich an Trump-Erlass und behält beschlagnahmtes Bitcoin

DOJ hält sich an Trump-Erlass und behält beschlagnahmtes Bitcoin

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Das Justizministerium hat bestätigt, dass es Bitcoin, das im Fall Samourai Wallet beschlagnahmt wurde, nicht verkaufen wird, und beruft sich dabei auf die Einhaltung der während der Trump-Administration erlassenen Executive Order 14233. Diese Anordnung verbietet ausdrücklich den Verkauf von Kryptowährungen, die durch strafrechtliche oder zivilrechtliche Beschlagnahmung erlangt wurden, und verpflichtet Regierungsbehörden, solche Vermögenswerte zu behalten. Die Entscheidung unterstreicht die anhaltende regulatorische Einhaltung etablierter Rahmenbedingungen trotz wechselnder politischer Verwaltungen.

Die Marktauswirkungen sind nuanciert: Während der reduzierte Verkaufsdruck durch staatliche Liquidierungen kurzfristig die Preisstabilität von Bitcoin unterstützt, verdeutlicht der Fall die anhaltende regulatorische Prüfung von datenschutzorientierten Krypto-Tools. Diese Entwicklung unterstreicht die Bedeutung von Compliance in einer sich entwickelnden rechtlichen Landschaft und könnte das institutionelle Vertrauen beeinflussen, da regulatorische Klarheit Vorrang vor Strategien zur Vermögensveräußerung hat.

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